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Tönungsfolien im Automobilbereich

Tönungsfolien sind spezielle PET-Folien, die im Automobilbereich vor allem ab der B-Säule eingesetzt werden, um die Scheiben abzudunkeln. Sie sind in unterschiedlichen Lichtdurchlässigkeiten (Visual Light Transmittance, VLT) sowie verschiedenen Farbtönen erhältlich. Unabhängig vom Grad der Verdunkelung schützen hochwertige Folien zusätzlich vor Infrarot- und UV-Strahlung und bieten einen gewissen Splitterschutz.

Aufbau

Eine Tönungsfolie besteht aus einer oder mehreren Lagen PET. Aufgebracht wird sie mit einer Acrylharz-Klebeschicht, die vor dem Verkleben durch eine Schutzfolie abgedeckt ist.

Einfache, einlagige Folien neigen dazu, mit der Zeit auszubleichen. Nach einigen Jahren verfärben sie sich oft leicht violett oder verlieren die Tönung ganz. Mehrlagige Varianten sind deutlich beständiger, widerstehen der Sonneneinstrahlung besser und sind zudem kratzfester. Aus diesem Grund gewähren Hersteller bei hochwertigen Produkten in der Regel längere Garantien.

Verarbeitung

Die Montage erfolgt von innen auf der Autoscheibe. Da PET nicht dehnbar ist, lässt sich die Folie nicht einfach in Form ziehen. Besonders bei stark gewölbten Heckscheiben ist daher eine saubere Verlegung schwierig. Um Falten und Blasen zu vermeiden, wird die Folie mit Heissluft auf rund 240 °C erwärmt und dabei an die Scheibenform angepasst. Ein zu starkes Erhitzen über etwa 250 °C hinaus macht die Folie unbrauchbar. Das erfordert Erfahrung und viel Fingerspitzengefühl.

Zweck

Tönungsfolien sind nicht nur ein optisches Stilmittel, sondern erfüllen mehrere praktische Funktionen.

  • Sichtschutz: Je dunkler die Folie, desto weniger Einblick in den Fahrzeuginnenraum.

  • Hitzeschutz: Qualitativ hochwertige Folien können bis zu 92 % der Wärmestrahlung abweisen und verringern so die Aufheizung.

  • UV-Schutz: Rund 99 % der UV-A- und UV-B-Strahlen (ca. 360 nm) werden absorbiert. Das schützt die Insassen und schont Polster, Armaturen oder Verkleidungen.

  • Splitterschutz: Bei einem Bruch der Scheibe bindet die Folie die Glassplitter und senkt damit das Verletzungsrisiko.

Rechtliches in der Schweiz

In der Schweiz ist der Einsatz von Tönungsfolien klar geregelt. Die Grundlage bildet die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, SR 741.41) in Verbindung mit den Richtlinien des Bundesamtes für Strassen (ASTRA).

  • Windschutzscheibe: Eine flächige Tönung ist nicht erlaubt. Gestattet ist lediglich ein Blendstreifen am oberen Rand, maximal zehn Zentimeter hoch.

  • Vordere Seitenscheiben: Hier gilt eine Mindest-Lichtdurchlässigkeit von 70 %. Starke Verdunkelungen sind an diesen Scheiben nicht zulässig.

  • Hintere Seitenscheiben und Heckscheibe: Folien sind erlaubt, auch in sehr dunklen Abstufungen. Wenn die Heckscheibe getönt ist, müssen jedoch beide Außenspiegel vorhanden sein.

  • Zulassung: Eine Eintragung im Fahrzeugausweis ist nicht notwendig, solange die Vorschriften eingehalten werden.

Einzelnachweise

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